hab zum thema xenon schon oft genug meinen senf dazu gegeben, die einzige tatsache die ich hier im forum noch nicht gesehen habe ist, dass es eine gesetzeslücke gibt, denn alle fahrzeuge, die glaube ich vor 1997 mit xenon ausgerüstet wurden dem bestandsschutz unterliegen und keine a. lwr & swra brauchen, da dies erst ab dem besagten zeitraum pflicht in verbindung mit xenon wurde und nun soll mir mal einer nachweißen wann ich mein xenon verbaut habe (ginge aber sicherlich Stichwort neue Xenonvorschaltgeräte)! Nur so der vollständigkeit halber...
Legal ist es auf keinen Fall, den der gesammte Scheinwerfer ist für H4 und nicht für Xenon abgenommen, auch nicht mit den neuen D-H4R Brennern.
Auf jeden Fall gibt es erstmal einige Argumente den man den Grünen auftischen kann, wenn es diesen überhaupt auffällt... ....Oberklassefahrzeug!
mh