Hoi Tobi

Ich habe 2 Fälle über I-Bey gehabt wo ich als Käufer völlig abweichende Teile bekommen habe - 1.Teil ca. 30 Euro, 2.Teil 550 Euro.
In beiden Fällen hat I-Bey trotz wiederholtem Anschreibens nichts, und zwar garnichts getan....

Die 550 Euro habe ich über den Anwalt wiederbekommen, die 30 Euro unter Lehrgeld abgeschrieben.

In deinem Fall, schreibs ab, wegen 60 Euro zum Anwalt, nur wenn du eine Versicherung hast die das übernimmt.


Viel Glück





Wer anderen eine Grube gräbt, heißt Grubenfred