Man muss halt bestimmte Auflagen einhalten aber das is auch von bundesland zu bundesland verschieden. Die Nachbarn werden angeschrieben und die müssen wenn dann ernste Gründe vorlegen wenn die einspruch erheben.
In Niederösterreich zb darf die fertige Höhe an der Grundstücksgrenze 3m nich überragen. In anderen Bundesländern zb nur 2,5m.