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old hand
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Tom, Im Prinzip zahlt man nicht zweimal Steuern über das gleiche Gehalt. Das hängt aber davon ab, ob das Land, wo du arbeitest einen Steuervertrag mit Deutschland hat. Ich glaube inzwischen haben alle EC-Länder so einen Vertrag miteinander. Normalerweise kann man dann den schon bezahlten Steuern in Minderung bringen auf den eventuel in Deutschland verschuldeten Steuern. Dazu brauchst du dann eine schriftliche Bestätigung von deinem ausländischen Arbeitsgeber.
So weit die internationale Regeln und die Logik. Aber für dein spezifischen Fall musst du dich mal richtig informieren lassen von einem Steuerberater (teuer!) oder vielleicht gibt es bei euch ein Ambt dafür.
Auf jeden Fall, Doppelsteuer soll nicht sein! Und vielleicht bekommst du noch Geld zurück, wenn die Steuern in Deutschland niedriger sind, als im Land wo du arbeitest. Ich glaube auch, dass man im CE im Land der wohnsitz Steuern zahlt über sein Welteinkommen (unter Minderung schon bezahlten Steuern), deswegen wundert es mich nicht das der Deutsche Staat noch mal "bei dir vorbei kommt".
Grüss, Eric
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