Na,
dann hatte ich recht. Meiner Meinung nach wurde der Schalter in der MK bereits ab MJ91 eingeführt, und zwar mit anderen Worden ab dem Zeitpunkt, ab dem auch der Airbag erhältlich war.
Rein intuitiv erkenne ich hier sogar einen logischen Zusammenhang, da man nach einem Crash - also nach ausgelöstem Airbag - auch noch in der Lage sein sollte, ohne den ganzen Fetzen im Weg zu haben, den Warnblinkschalter zu betätigen. ODER es gab grundsätzlich zu der Zeit eine Verordnung, welche einen einfachen Zugang zum Warnblinkschalter auch für den BEifahrer zur Vorschrift machte.
Ideen?
Bastian