Da liegt der Hase im Pfeffer,
der Versicherungseigene Gutachter schreibt im sinne seiner Versicherung,
wer sich dann damit abfindet is selbst schuld.
Und dieser kommt i.d.r. nach dem unabhänigen wenn das seinige der Versicherung nicht passt und der muss nicht angenommen werden.
Wenns in diese Richtung geht hat man das vorher schon seinem RA übergeben.