Hallo,
die Versicherung wird im Haftpflichfall die Zahlung GAR nicht verweigern! Sie wird aber, wenn solche "Umbauten" nachgewiesen sind, diese Zahlung vom Fahrzeughalter zurückfordern. Und ich rede hier NICHT NUR vom Begleichen von fremden Sachschäden, sondern hast Du auch mal an Ausgleichszahlungen (wie Rente etc.) nach Personenschäden nachgedacht? Nicht ohne Grund haben KFZ-Haftpflichtversicherungen heute Deckungssummen im siebenstelligen Bereich!
Vielleicht solltest Du mal Deinen RA wechseln!