hast du meinen Beitrag richtig gelesen? Es ging nicht um die Bodenfreiheit sondern um das Nummernschild was zu tief hing. Aber das ganze liegt schon beinahe 12 Jahre zurück. Und es gibt wirklich eine Reglung wie weit das Kennzeichen zur Fahrbahn stehen muss - wenn ich mich richtig erinnere waren das 300mm. 100mm Tieferlegung ist beim Golf zwar schon ordentlich tief und man hat kaum Federweg trotz gekürzten Dämpfern aber mich hat das damals als 20jähriger nicht weiter interessiert. Fahrspass war wichtiger als Fahrkomfort. Hatte den Golf damals sogar ne Zeit lang mit 195/45 ZR14 auf BCW Steffan Felgen gefahren. Dadurch lag der Golf satte 120mm tiefer was wirklich schon teilweise unfahrbar war. Um auf die 225/55 R16 zurückzukommen. Der Abrollumfang nimmt doch um ca. 7cm zu.
Und wegen deinen Reifen beim E30. Wenn du 205/40 R17 fährst ist das ja auch kein Problem mit der Eintragung da der Abrollumfang gegenüber dem origianalen Abrollumfang nicht zugenommen hat - ganz im Gegenteil, ist immernoch um ca. 3cm kleiner. Probleme bzw schwierig wird es erst dann, wenn das Rad grösser ist als die originale Rad/Reifenkombination.

Zuletzt bearbeitet von Riccardo Ulrich; 05.10.2009 12:58.