richtig, was der TÜV dir einträgt und abnimmt ist überhaupt nicht wichtig. Wenn der Polizist der dich aus dem Verkehr gezogen hat deine Umbauten trotz Eintragung anzweifelt, kann er dir die Weiterfahrt untersagen.

Ich habe mich mal mit einem Polizisten angelegt bei dem ich auch in eine Verkehrskontrolle geraten bin. Der hat mein Auto von vorn bis hinten untersucht und erstmal nix gefunden. Dann holte er so ne Messlatte raus stellte sich vor dem Auto und und hat tatsächlich den Abstand Boden zur Unterkante Nummernschild gemessen und mir gesagt, dass mein Nummernschild zu tief hängt obwohl es an der originalen Stelle an der Stossstangen montiert war. Bei dem Wagen 2er Golf war das Fahrwerk ordnungsgemäß eingetragen. Ich muss dazu sagen, der war auch schweinetief ca 100mm aber alles eingetragen. Vor lauter Wut und rum diskutiererei habe ich ihm dann gesagt, dass ich das Nummernschild demnächst auf die Motorhaube schraube. Da meinte er, das sei auch nicht zulässig, dass Nummernschild gehört dort hin, wo es vom Hersteller und Gesetzgeber vorgesehen ist - also dort, wo es zu tief hing. Ich durfte zwar weiterfahren, habe aber dafür ein Ticket bekommen.