die Differenz ist ja auch nicht das wirkliche Problem, sondern die daraus resultierende Tachoabweichung die dann nicht mehr voreilt, sondern nachgeht. D.h. Es werden auf dem Tacho weniger angezeigt als tatsächlich gefahren wird. Nach § 57 StVZO in Verbindung mit 75/443/EWG darf der Tacho niemals nachgehen sondern immer nur voreilen und das maximal 10%.