Der Begriff "Bastlerfahrzeug" wird heute sehr häufig verwendet. Bei den bei ebay gehandelten Fahrzeugen steht es fast immer dabei !!!
Es gibt bereits eine ganze Reihe Gerichtsurteile, in denen der Beisatz "Bastlerfahrzeug" im Kaufvertrag für nichtig erklärt wurde! Ein Bastlerfahrzeug muss eindeutig als solches zu erkennen sein. Wenn z.B. ein V8 in ordentlichem Zustand für knapp EUR 4000,- verkauft werden, wird jedes Gericht den Zusatz "Bastlerfahrzeug" aberkennen, da es sich annhähernd um eine marktüblichen Preis handelt (nagelt mich jetzt bitte nicht auf ein paar Euro fest!). Geht ein V8 für EUR 1000,- über den Tisch ist der Zusatz Bastlerfahrzeug gerechtfertigt!