An deiner Stelle würde ich den Händlern mal ein paar Takte erzählen.
Auch bei einem "Gebrauchtwagen " muss die uneingeschränkte Benutzung des Fahrzeugs durch den Käufer Garantiert sein.
Bei Mängeln haftet der Verkäufer.
Außerdem werben die Verkäufer immer mit einem "Gebrauchtwagensiegel" Totaler Nepp die ganze Sache
BGB "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" ist da glaube ich ein gutes Mittel um Einsicht beim Händler zu erzeugen, Denn dann kan man( für Trixi "Frau")
den Kauf rückgängig machen bzw eine kostenlose Nachbesserung erwarten.
Trixi kennt sich da warscheinlich besser aus
Bei meinem S6 habe ich damals nach ca 6 Monaten festgestellt, das nur 1 Kat funktionstüchtig war, der andere bestand nur aus einer leeren Hülle.
Hat den Händler schlappe 790 Euro gekostet.
und mir danach einen Mehrverbrauch von ca 0,5 L/100 eingebracht