Hallo,
tut mir leid wenn ich die E-Mail zu meiner Bestellung mißverstanden habe:
"Der Umrüstsatz erhält ein TÜV-Teilegutachten und keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), wie
in dem Bestellformular angegeben. Deshalb wird Deine Bestellung vom 28.11.2001 formal widerrufen.
Es erfolgt keine automatische Auslieferung durch die Firma B&B Automobiltechnik GmbH.
Der Umrüstsatz muss nach erfolgtem Einbau beim TÜV oder einer vergleichbaren annerkannten
Sachverständigenoriganisation (DEKRA, GTÜ, usw.) vorgeführt werden. Dies ist mit zusätzlichen
Kosten verbunden. Dafür kann aber der Einbau des Umrüstsatzes nun selbst vorgenommen werden.
Ein Einbaunachweis durch eine Werkstatt muss nicht mehr erbracht werden."
Dem habe ich entnommen daß ich das Ding nicht einfach einbaue, die AU bei einer Werkstatt meines Vertrauens machen lasse und dann zur Zulassungsstelle gehe sondern daß ich das Ding einbaue, dann zu TÜV/DEKRA/GTÜ fahre und dort dann wegen meiner uralten, kaputten KATs bei der AU durchfalle. Die Perspektive zusätzlich zum Umrüstsatz noch neue KATs zu kaufen war das der Grund gar nichts zu machen.
MfG
Harald