Wer soll denn Garantie auf ein Verschleißteil geben?
Im Grunde ist es eine Gewährleistung. Aber bei Verschleißteilen…?
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt jedenfalls 24 Monate.
Jedoch musst Du nach der Dauer von 6 Monaten den Mangel beweisen.
Unrund, schlagen…? Dann kann man sagen, dass Du zu hart bremst.
Mach Dir mal nicht allzu große Hoffnungen.
Evtl. geht ja etwas über Kulanz… -aber auch da sehe ich wenig Aussicht.