|
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,241
|
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,241 |
In Antwort auf:
Und der Sachverhalt das ich bei der Erstbegutachtung meinen Fahrzeuges nicht Dabei sein darf aus Versicherungsgründen!
Na klar hat die Versicherung dafür Gründe, die interessieren aber nicht. Du kannst die Begutachtung ablehnen, einen eigenen Gutachter bestellen und dessen Expertise einreichen. Will die Versicherung dann immer noch ein Gegengutachten braucht sie Deine Einwilligung, einen Termin und Du bist natürlich dabei. Denn der Gutachter muss zu Dir kommen. Im schlimmsten Fall landet das Ganze dann vorm Zivilgericht und endet mit einem Vergleich.
|
|
|
Link in Zwischenablage kopiert