Hallo Alex,
da das Kühlwasser abgelassen werden muß für den ZR-Wechsel, ist es naheliegend, es gleich zuwechseln. Aber ob die es bei dir gemacht haben, oder das alte Kühlwasser aufgefangen und dann wieder reingekippt haben, müßte doch auf deiner Rechnung stehen (aber das ist auch keine Garantie, daß sie es gewechselt haben).
Der Kühler kann im Fahrzeug verbleiben, lediglich der Lüfter muß weg...
MfG
Olli