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#214057 05.06.2009 06:11
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Die Schmire,bzw Polizei hat mich heute bei einer Verkehrskontrolle kontroliert und stellten fest dass der feuerlöscher am Fahrersitz nicht mehr zulässig ist da er mit halon gefüllt ist!! nun verlangen sie das der feuerlöscher entsorgt werden muss und einen nachwweis verlangen sie auch das er entsorgt worden ist! haben die nicht mehr alle.Was soll ich nun machen?.

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Hi,

machs wie ein richtiger mann,melde es als gestohlen :-) sollte\müsste klappen...wenn die einen Nachweis für den Diebstahl haben wollen,stehst doof da :-)


Gruß

Yener


"....Jede Schraube bricht einmal "
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Danke für den Tipp, aber die schmierlappen in Bayern sind nicht so blöd wie sie ausschauen.
mal schauen ob ich damit durchkomme.

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ja die arschlochkinder kenne ich,die haben mir die Türverkleidung und das Fach unterm lenkrad abgeschraubt wegen verdacht und wollten meinem Kollegen Handschellen anlegen weil er sich zuviel bewegt hat.
Diese bayrischen-arschlochkinder sind echt streng.Bin doch glatt 2 mal innerhalb weniger Minuten durchsucht worden.

Gruß

Yener


"....Jede Schraube bricht einmal "
#214061 05.06.2009 08:20
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Wie kommt ihr eigentlich an Halon Löscher? Die werden seit 1991 nicht mehr verkauft.
Los wird man sie einfach und schnell bei der örtlichen Gefahrstoff Abgabestelle.

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Carpal \'Tunnel
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Hallo Roland.
Steht denn auf dem Feuerlöscher nur allgemein "Halon" drauf, oder ist die genau Bezeichnung ( chemische Formel ) oder so etwas angegeben?
Ich frage deshalb, weil mittlerweile wieder Holone von der Industrie "konstruiert" wurden, welche sogar EU-Freigaben haben sollen.
Wenn Dir das grün-weisse-Männchen nicht beweisen kann, welches Halon im Löscher drinnen ist, soll er Dir erst einmal das Verbot etc. erklären.
In Wikipedia ist einiges an Lesestoff dazu zu finden.

Gruß Manfred M.

Kleiner Auszug:

"...Nachdem durch das Montreal-Protokoll die verbliebenen Halone 1211 (Bromchlordifluormethan) und 1301 (Bromtrifluormethan) vom Markt verschwanden, haben einige Unternehmen (z. B. DuPont, 3M, Great Lakes Chemical Corporation) heute wieder „neue“ Halone zu Feuerlöschzwecken im Programm, die hinsichtlich ihrer ozonschädigenden Wirkung (ODP) problemlos sein sollen. Zumindest teilweise haben diese Halone auch bereits eine EU-Zulassung erhalten. Es handelt sich dabei insbesondere um die Halone

Trifluormethan (HFC-23, Halon 1300, Markenname Trigon)
Pentafluorethan (HFC-125, Halon 2500)
1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan (HFC-227ea, Halon 3700, Markennamen: FM-200 (Great Lakes Chemicals), FE-227 (DuPont Corporation), Solkaflam 227 (Solvay Fluor GmbH))
1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan (HFC-326fa, Halon 3600)
Chlortetrafluorethan (HCFC-124, Halon 2410) ....."


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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Danke Manfred, werde mal zu dem Wunderkind von Polizisten, der mit 3 Jahren schon so schlau war wie er jetzt ist, auf die wache gehen und er soll mir das nachweisen was in dem Feuerlöscher ist.
Gruß Roland

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Hallo.
Wie geschrieben, wenn z.B. Halon 1211 am Löscher steht ( wurde üblerweise für Handlöscher verwendet ), dann ist der Löscher in der Tat bereits "papiermäßig" zum Aus verurteilt.

Habe ja selber noch so einen Löscher, aber nicht griffbereit. Werde mir morgen mal die Aufschrift am Löscher anschauen.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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Hallo Roland
In der Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen von 1991 ist beschrieben, dass nur dann ein Straftatbestand besteht,wenn die Herstellung,der Vertrieb und die Verwendung nachgewiesen werden kann. Keine dieser Tätigkeiten sind in Deinem Fall zutreffend. Deshalb finde ich die Auflagen (Nachweis) nicht gerechtfertigt.
Gruß

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Hallo Roland.
Habe etwas gegoogelt, und im Mercedes SL-Forum etwas dazu gefunden: "....Vereinfacht ergibt sich vorweg folgendes Ergebnis: Ist der Fahrzeugeigner Privatperson, dann ist der Halonlöscher zulässig, ist dagegen das Fahrzeug „gewerblich gemeldet“ (Firmenwagen) ist er unzulässig. "

Die ausführliche Begründung ist hier nachzulesen - klick mich! Halonlöscher im Privatbereich durch Gesetz nicht verboten.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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Hallo miteinander.
Da mir dieses Halon-Löscher-Thema im Privat-Pkw keine Ruhe lies, begab ich mich auf die Reise durch die deutschen Zuständigkeiten bezüglich einer verbindlichen Auskunft - darf der werkseitig, optionale Halonlöscher im V8 verbleiben, oder muss er fachgerecht "entsorgt" oder "entleert" werden...

Meine Anlaufpunkte waren:
1. Internetrecherchen ( siehe Mercedes-Thread weiter oben )
2. örtliche Polizeidienststelle
3. Audi Ingolstadt ( Servicezentrum )
4. Minimax ( Feuerlöscherhersteller )
5. örtliche Berufsfeuerwehr
6. TÜV am Ort

Sämtliche Stellen wies ich mündlich und schriftlich per Mail ( Kopie vom Thread ) darauf hin, dass laut dem genannten "Mercedes-SL-Forumthread" im Privatbereich so ein Halonlöscher im Pkw verbleiben dürfe. Natürlich entstanden viele Diskussionen am Telefon.

Der Polizeibeamte vor Ort war trotzdem der Auffassung, er habe einmal gehört, dass der Löscher verboten sei. Ich wollte wissen, wo dies niedergeschrieben sei - er konnte mir nichts dergleichen mitteilen, aber meinte: "...irgendwo in einem Gesetz sei dies bestimmt festgelegt...". Damit gab ich mich nicht zufrieden, jedoch verblieben wir so.

Anruf bei Audi Ingolstadt. Die erste "Meinung" war, der Halonlöscher müsse aus dem V8 ( der Mann kannte den V8 nicht einmal ! , obwohl er schon 35Jahre ist - traurig ). Dann brachte ich den "Mercedes-Artikel" ins Gespräch ein. Nun erkundigte er sich mehrere Minuten bei einem Kollegen und kam mit der Auffassung zurück, da der Löscher ja optional im V8 verfügbar war, und mit dem V8 eine Zulassung habe, wobei ja bei einer Überprüfung des Löschers ( Stempel am Gehäuse ) dieser einmal neu befüllt werden müsste, was dann ja nicht erlaubt sei - ergo sei der Löscher doch nicht mehr im V8 zulässig... widersprüchliche Logik, erwiderte ich, da dieser Löscher im Privatbereich keiner Prüffrist unterläge.
Achso, ja dann sei der Löscher doch weiterhin erlaubt. Auf meine Frage, mit was die aktuellen Löscher in einem Audi befüllt wären, konnte er keine Auskunft geben ( ehrliche Aussage - löblich ).

Gestern dann noch bei Minimax angerufen, und den Thread auch dorthin vorab per Mail zukommen lassen. Aussage vom technischen Leiter, der Halonlöscher sei zulässig im Privat-Pkw, jedoch gibt es seit 1991 die Auflage, dass die Löscher vom Markt genommen werden müssen. Es gibt jedoch kein Grundsatzurteil, welches belegt, so ein Löscher darf nicht im Privat-Pkw verbleiben. Er bestätigte den "Mercedes-Thread" und wir verblieben, der Löscher dürfe im Pkw bleiben.

Die örtliche Berufsfeuerwehr war der Auffassung, der Löscher sei verboten - jedoch mit Verweis auf den Artikel wurde diese Aussage immer "leiser". Man wisse, dass Halon verboten sei, jedoch in diesem speziellen Fall konnte nicht bestätigt werden, dass der Löscher aus dem Pkw verbannt gehöre.

Letzter Anruf heute beim TÜV. Der Löscher darf im Pkw verbleiben, er unterliege keiner Prüffrist, der "Mercedes-Thread" wurde bestätigt, jedoch mit Kontrollen durch "übereifrige Beamte" könne man schon in eine Zwickmühle geraten.

Dem Roland habe ich diese Informationen heute Nachmittag zukommen lassen, und mit diesem Wissen hat er "seinen Polizeibeamten" angerufen.
Ach ja, letzten Samstag wurde der Roland vom Beamten zuerst angerufen, also einen Tag nach der Verkehrskontrolle - und der Beamte war sich nun seiner "Auffassung" nicht mehr sicher, und er solle den Löscher noch nicht entsorgen, da er sich ersteinmal selber informieren müsse.

Ich gab dem Roland schon am Wochenende den Tipp, dass der Beamte ersteinmal dies ihm schriftlich beibringen soll, was er so aus dem Bauch heraus meinte.

Nun, wie angedeutet, rief heute der Roland den Beamten an, und erzählte von meinen Recherchen - nun gab der junge, dynamische Beamte klein bei und meinte, der Löscher könne im V8 verbleiben...

Sein Anlass der Entsorgungsverwarnung war ursprünglich durch die Staatsanwaltschaft vor Jahren im Gedächtnis geblieben, welche durch verstärke Kontrollen im Raum Nürnberg solche Löscher "vernichten" lies...

Lange Rede kurzer Sinn. Sollte jemand in so eine "Beamten-Zwickmühle" geraten, ist langer Atem notwendig, oder man kopiert sich gleich diesen Mercedes-Thread...


Gruß Manfred M.


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Hi,

danke für deine Bemühungen! Gut so, wenn man so einer Sache nachgeht!

Nun würde mich interessieren, was ich denn im PKW für Alternativen habe, die in die Halterung passen? Oder ist es so, dass ich entweder meiner Karre beim Abbrennen zusehen darf oder in diesem Sonderfall alternativ die "Umwelt belasten müsste" (mal absichtlich in Anführungszeichen gesetzt)?

lG

Bastian

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Hallo Bastian.
Die "Alternative im Ernstfall", die auch vom Roland besprochen wurde lautet, laut dem Beamten:" dann löschen Sie halt den V8 nicht, aber retten ein Menschenleben". Der Beamte war also sehr freundlich im Gegensatz zur Verkehrskontrolle.

Ob andere Löscher in die Aufnahme passen, entzieht sich meiner Kenntnis...

Gruß Manfred M.


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Hallo,

es passt auch ein handelsüblicher Feuerlöscher in gleicher Größenklasse in die originale Aufnahme!


--- Gruß aus Bocholt Kai
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Hallo bastian, der polizist sagte zu mir leben darf mit dem feuerlöscher retten aber nicht das auto!,aber wenn mein auto brennt rette ich es auch mit den Feuerlöscher.

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eventuell sowas? Siehe Anhang!

212642-Gloria-Feuerlöscher.pdf (0 Bytes, 62 downloads)

Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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Ahoi,

den kenne ich doch irgendwoher (siehe Anlage)! Meinen Habe ich auch gegen einen Neuen getauscht ...

212644-mitFeuerlöscher.jpg (0 Bytes, 59 downloads)

--- Gruß aus Bocholt Kai
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Hi,

ich würde meinen alleine schon deshalb wechseln (hätte ich denn einen), weil ich dem 20 Jahre alten Ding eh nicht mehr traue.

@Manfred/Roland: Aber zum Ernstfall: Im Ernstfall lösche ich damit iaR. einen Motorbrand, was denn sonst? Brennenden Sprit? Brennede Menschen??? Also rette ich bei einem Crash mit einem Auto im besten Fall auch Menschenleben, wenn ich kleine Brände an meinem oder den gegnerischen Fahrzeugen schnell löschen kann. Wenn damit zufällig auch noch eine Karre reparabel bleibt, soll's mir recht sein. Und wenn gerade kein Unfallgegner da ist, und der V8 macht einen auf Feuer, kann's auch nicht schaden, wenn man das eindämmt. Koklende Leitungen sind ja nicht gerade selten, gell Roy?

lG

Bastian

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hä? also bei mir hat noch nix gebrannt... oder gekokelt...!?!??!?

na wie dem auch sei, wennde nen Motor mit nem Pulverlöscher löschst, dann kannst den eh weeeeeiiiiit weg werfen, im Innenraum das selbe... das Pulver kriegst nur mit ENORMEM Aufwand wieder komplett entfernt... das geht einfach in ALLE Ritzen reiin... und eben für brennenden Sprit ist das ja gedacht... also Auto retten tutst damit nicht wirklich, nur Leben falls das Feuer überhüpfen könnte oder noch jemand im Auto ist...


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