Hallo Roland.
Habe etwas gegoogelt, und im Mercedes SL-Forum etwas dazu gefunden: "....Vereinfacht ergibt sich vorweg folgendes Ergebnis: Ist der Fahrzeugeigner Privatperson, dann ist der Halonlöscher zulässig, ist dagegen das Fahrzeug „gewerblich gemeldet“ (Firmenwagen) ist er unzulässig. "

Die ausführliche Begründung ist hier nachzulesen - klick mich! Halonlöscher im Privatbereich durch Gesetz nicht verboten.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz