Hallo Roland.
Habe etwas gegoogelt, und im Mercedes SL-Forum etwas dazu gefunden: "....Vereinfacht ergibt sich vorweg folgendes Ergebnis: Ist der Fahrzeugeigner Privatperson, dann ist der Halonlöscher zulässig, ist dagegen das Fahrzeug „gewerblich gemeldet“ (Firmenwagen) ist er unzulässig. "
Die ausführliche Begründung ist
hier nachzulesen - klick mich! Halonlöscher im Privatbereich durch Gesetz nicht verboten. Gruß Manfred M.