Hallo Ronny !
Überziehen würde ich die Steuerfälligkeit auf keinen Fall.

Das gibt nur ärger und zusätzliche kosten (Mahngebühr, Verzugzinsen, usw.).
Eine Überziehung macht auch keinen Sinn, da Du die zuviel gezahlten Steuern ab EIntragung der EURO 2 Schlüsselung bei der Zulassungsstelle vom Finanzamt dann automatisch erstattet bekommst.

Also überlege gut was Du tust !