Hatte einen Unfall. (Vorfahrtsmissachtung) Schaden hinten rechts Stoßstange Kotflügel.
Versicherung rechnet Nutzungsausfall mit 27.- Euro am Tag ab.
Mir kommt es ein bischen wenig vor, aber ist ja kein neues Fahrzeug. Wollte nur mal Info ob das so richtig ist von der Versicherung, mit der untersten Klasse abzurechnen.
Hallo. Der Nutzungsaufall bezieht sich in der Regel nur eine Klasse "kleiner", als Dein Fahrzeug. Also beim V8 mit übig Leistung und Ausstattung würde ich mir einen A4 aktuell anbieten lassen, und mich damit nach den Konditionen für so einen Audi A4 erkundigen. Ob die 27Euro angemessen sind, kann ich nicht sagen - würde ich recherchieren müssen...
Gruß Manfred M.
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
für mein 96er Audi Cabrio 2.8 hat mein Anwalt im Jahr 2006 laut Tabelle Sanden/Danner EUR 65,-/Tag von der gegnerischen Versicherung eingefordert und dieses wurde auch so bezahlt!
Hallo. Hier so eine Nutzungsausfalltabelle - klick mich... Welche Klasse der V8 hat? Weiter unten sind Beispielfahrzeuge, demnach bei "J" oder "K", also 79 bis 91Euro, danach ein Klasse kleiner, also mindestens 59Euro oder 65Euro...
Die Dir angebotenen 27Euro sind also mehr für fahrbereite Schuhkartons gedacht... Gruß Manfred M.
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
Bei mir wurde mein V8 in zwei Fällen anstandslos als "A8" klassifiziert (einmal tat das die nette Telefondame von sich aus und beim zweiten Mal einige Jahre später verlangte ich schriftlich "die der Fahrzeugklasse entsprechende Nutzungsausfallpauschale") und ich bekam z.b. bei drei Tagen Reparaturdauer eine Entschädigung i.H.v. ~ 200 EUR ausbezahlt.
---
Ich mag meine Autos wie meine Frauen: lieber saugend als zwangsbeatmet
das hatte der Gutachter von meinen damals pauschal angesetzt für den Nutzungsausfall , d.h. Wiederbeschaffungszeit 14 tage mal 40 Euro Jede Versicherung rechnet das sowieso anderst ab fakt ist doch man läßt nen Gutachten machen und da steht z.B. Reparatutauer 7 Tage a Summe ... kommt immer auf den Gutachter drauf an ...
Das ist zwar richtig was die Reparaturdauer angeht, aber es geht hier ja um den Nutzungsausfall bzw. die Höhe dessen was ein Leihwagen bzw. das entsprechende Entgelt ausfallen darf. Somit wird hier nur die Länge bzw. die Anzahl der Tage laut Gutachten genommen. Die Kosten der Reparatur interessiert nicht. Die Versicherung rechnet, wie Du schon richtig sagtest nach "eigenem" Ermessen ab oder legt eine Tabelle zugrunde.
Der Gesetzgeber sagt aber, dass man max. eine Klasse unter der eigenen akzeptieren braucht. Also wäre hier mindestens ein A4 drin. Je nach dem ob ein A6 oder ein A8 zu Grunde gelegt wird.
Grüße aus dem Westerwald
Christoph
Alles wird gut!
Hallo,hab gestern das Gutachten bekommen da der Hund unseres Vermieters unsere Kotflügel am V8 zusammengebissen hat! Darin steht Nutzungsaufall für den V8 ist Gruppe G und ich bekomme 59 Eoro pro Tag. Gruß,Gerd
Hallo Manfred,es war der Schäferhund unseres Vermieters.Wir sind nachts wachgeworden da der Hund wie verrückt bellte. Wir dachen erst er bellt wohl wieder mal wieder wegen eines Igels der sich ab und zu bei uns im Hof verirrt.Als wir dann runtergingen dachten wir uns wir sehen nicht richtig,der Hund hatte sich richtig in dem Kotflügel verbissen man hörte es richtig kratzen! Wir konnten ihn erst nach längeren intensiven "zureden" davon abbringen vom Auto wieder abzulassen.Als wir dann ums Auto gingen kam der nächste Schock der andere Kotflügel auf der Beifahrerseite vorne sah genauso aus.Die beiden Hinteren hat er Gott sei Dank verschont,dafür hat er uns noch die Fahrertüre und die Heckklappe verkratzt! Wir wohnen hier schon seit sechs Jahren und er hat unser Auto noch nie angerührt,wir rätseln auch was Ihn dazu bewogen hat.Wir vermuten wir hatten einen Marder im Motorraum und der Hund wollte ihn "Erlegen" anders können wir uns es nicht vorstellen?! Gruß, Gerd
Danke Beck G. .... dann weiß ich dass demnächst auch bei mir Kohle ins Haus flattert Wolle 2 wurde ja "touchiert" und ich habe auf Mietwagen verzichtet...
Hallo, die Versicherung unseres Vermieters hat das Gutachten das ich erstellen lies nicht angenommen und einen anderen Gutachter geschickt. Der war gestern da und hat unseren V8 total runter gemacht und hat gesagt: Das sag ich Ihnen schon gleich, viel bekommen Sie da nicht. Weis jemand wie das ist wenn der ihn nun total schlecht bewertet. Muß man das dann Akzeptieren? Gruß, Gerd
Hilft nur noch Gutachten anfechten dann wenns vor gericht kommt wird meist vom Richter ein Sachverständiger beauftragt kann man auch schon nachlesen im Oldtimermarkt glaub Nov oder Dez 08
Du hättest den Versicherungsgutachter erst gar nicht auf den Hof lassen sollen. Du musst so etwas nicht zustimmen. Jetzt ist's aber zu spät. Allerdings frage ich mich was es bei den Kratzern zu begutachten gibt. Du hast ein recht darauf, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Dass der neue Lack nun wirklich neu aussieht ist nicht dein Problem. Du könntest eher noch einen Wertverlust geltend machen. Geh' zum Anwalt und lasse ihn der Versicherung mitteilen, dass Du den Schaden komplett repariert und bezahlt haben willst. Wie hoch ist der Schaden eigentlich?
Hallo Michael, mein Anwalt hat mir gesagt dass ich das Akzeptieren muß wenn die Versicherung auch einen Gutachter schickt.Der Schaden beläuft sich auf 1700 Euro.Der Gutachter hat ein raar kleine Roststellen an einem Kotflügel an einer Türe und am Heckblech endeckt und alles genau Fotografiert.Er hat sogar gesagt das die Sitze zusammengesessen sind was überhaupt nicht stimmt.Er hat auf jeden Fall den ganzen Wagen runtergemacht obwohl er noch wirklich in sehr gutem Zustand ist.
Hallo Daniel,bei mir geht es eher darum ob das Gutachten das ich erstellen lies oder das des Versicherungsgutachters anerkannt wird,das wahrscheinlich sehr viel geringer ausfällt..
autsch... nie, aber GAR NIE nen feindlich gesinnten Gutachter ans Auto lassen.... akzeptieren musst du es nicht, doch nützt es dir kaum was wenns dann vor Gericht geht weil der Gegner meint nicht zu parieren, was er dank seines nun erhalteten Gutachtens 100%ig wird.... so wirds darauf hinaus laufen, dass ein Richter dann entscheiden wird wer gewinnt, DAS musst du dann akzeptieren.... also Spende ihm etwas
Wenn Dein Anwalt sagt Du musst den Versicherungsgutachter akzeptieren dann wird es höchste Zeit für einen anderen Anwalt. Nur ein Richter kann anordnen, dass Du das Auto einem Sachverständigen zu zeigen hast. Die Versicherung darf überhaupt nix, ausser zahlen. Also, anderer Anwalt und nettes, aber bestimmtes, Schreiben an die Versicherung. Ich glaube nicht, dass dies's auf eine Verhandlung ankommen lassen. Die endet nämlich fast immer mit einem Vergleich (der zu 80% zu Deinen Gunsten ausgeht, da der Schaden eh klar ist) und dann haben sie auch noch die Gerichtskosten an der Backe.
Hallo Michael,die Versicherung hat wörtlich so an den Anwalt geschrieben: Das Gutachten ist nicht schlüssig und vom angegebenen Schadenhergang auch nicht nachvollziehbar. Wir erkennen dieses Parteigutachten daher Nicht an. Teilen Sie uns daher mit ob Ihre Mandantschaft einer Nachbesichtigung zustimmt. Mei Anwalt sagte mir dann das ich dem Zustimmen muß. Gruß, Gerd
Wenn Du, wie dein Rechtsverdreher sagt, zustimmen musst, wieso fragt die Versicherung dann überhaupt an? Und wenn der Sachbearbeiter der Versicherung dem Gutachten nicht folgen kann dann hat er die Möglichkeit beim Gutachter nachzufragen. Nochmal, anderer Anwalt, Gegengutachten ablehnen und auf die Forderung bestehen. Eine andere Möglichkeit hast Du nun eh nicht mehr.
Hallo Gerd. Kontaktiere doch einmal hier über das Forum den Sulo P. , vielleicht kann er Dir einen Tipp geben. Selber bin ich auch der Auffassung, wie die Vorredner, einen gegnerischen Gutachter hätte ich nicht an das Fahrzeug gelassen! Aber nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Gruß Manfred M.
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz