Hallo Michael,die Versicherung hat wörtlich so an den Anwalt geschrieben: Das Gutachten ist nicht schlüssig und vom angegebenen Schadenhergang auch nicht nachvollziehbar. Wir erkennen dieses Parteigutachten daher Nicht an. Teilen Sie uns daher mit ob Ihre Mandantschaft einer Nachbesichtigung zustimmt. Mei Anwalt sagte mir dann das ich dem Zustimmen muß. Gruß, Gerd