Das ist zwar richtig was die Reparaturdauer angeht, aber es geht hier ja um den Nutzungsausfall bzw. die Höhe dessen was ein Leihwagen bzw. das entsprechende Entgelt ausfallen darf.
Somit wird hier nur die Länge bzw. die Anzahl der Tage laut Gutachten genommen. Die Kosten der Reparatur interessiert nicht. Die Versicherung rechnet, wie Du schon richtig sagtest nach "eigenem" Ermessen ab oder legt eine Tabelle zugrunde.

Der Gesetzgeber sagt aber, dass man max. eine Klasse unter der eigenen akzeptieren braucht. Also wäre hier mindestens ein A4 drin. Je nach dem ob ein A6 oder ein A8 zu Grunde gelegt wird.


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!