In Antwort auf:

Der Gesetzgeber sagt : vor 1993 ist ein Airbag nicht Bestandteil der ABE das heisst im Klartext ............. Airbagstecker ab und Kontrolleuchte zukleben fertig. Das meinte damals mein TÜVprüfer.




Dann bekommt dieser TÜV-Prüfer von seinem Chef aber einen Tritt in den Hintern ...


--- Gruß aus Bocholt Kai