Hallo Olaf,
ich bin kein Fachanwalt für Verkehrsrecht, aber ich denke, ich kenne mich ausreichend aus. Wenn Du willst, kannst mich gerne fragen. Aber wenn Du unbedingt zu einem Fachanwalt willst, dann kannst Du das natürlich auch machen. Ohnehin würde ich Dir empfehlen, zu einem Anwalt zu gehen.
Insbesondere bei einem unverschuldetem Unfall. Die gegnerische Versicherung übernimmt in Deutschland die Anwaltskosten ohnehin. Es ist eigentlich schwachsinnig, bei einem unverschuldetem Unfall, bei dem die Haftungsfrage eindeutig geklärt ist, d.h. der Gegner zu 100% schuld ist, nicht zu einem Anwalt zu gehen. Da freut sich der Anwalt auch. Ist grundsätzlich leicht verdientes Geld für den Anwalt.

Gruß