Von ausschließlich und pauschaliert sollte auch nicht ausgegangen werden ! Vielmehr ist das eine richtlinie bei der änderung von herstellerspezifischen vorgaben. (serienausstattung) Man spricht in solchen fällen von einer werksfreigabe. In meinem fall ein wisch vom kfz-bundesamt. von audi gestempelt und kein eintrag in die papiere erforderlich ! (von 45 / 18 auf 35 / 20)
Die erbrachte vergleichsrechnung ist sehr übersichtlich, danke.
Zu einer möglichen falschanzeige des tachos noch eine überlegung von mir in stichworten.
Quattro, kraftverteilung v/h, zusätzlich unterschiedliche größen auf vorder- und hinterachse ...
Da müßte sich doch auch so einiges verändern, oder ?
klaus
Zuletzt bearbeitet von klaus b; 09.02.2003 06:42.