Wir können, wenn ich das richtig verstanden habe, erst noch
etwas entspannt auf die nächsten Steuerbescheide warten. Für Alt-
fahrzeuge wird die Berechnung nach CO2-Ausstoß erst 2013 greifen:
Altbestand: Der Altbestand (Zulassung vor dem 5.11.2008) wird nach
einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt.
Über den Umfang der Besteuerung des Altbestands ab 2013 wird später entschieden.