kannste doch vergessen. Also ein Jahrewagen muß auf ein Autohaus oder Händler angemeldet gewesen sein. Wenn er von einem Werksangehörigen gekauft wird, muß man beim Hersteller nachfragen, schriftlich, ob dieser Mensch auch Angehöriger ist..............ey, bis man das alles gemacht hat, bekommen hat.............ne, da hab ich keine Zeit für. Und dann reicht man es ein und erhält als Auskunft: Leider konnten wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, da Sie der 600.001 Antragsteller sind.