Das ist Quatsch. Erstens kann nur die BE erlöschen, nicht die ABE.
Zweitens steht weder in §19 StVZO noch in §11 FZV irgendein Hinweis oder eine Verordnung, dass der Betrieb des Fahrzeugs wegen eines Schreibfehlers in den Papieren untersagt würde.
In den §§ werden nur technische Veränderungen am Fahrzeug erwähnt.
Wobei eine technische Veränderung hin zu 0 Schadstoffen wohl kaum die BE beeinträchtigt