Na, das sind doch zumindest aus strafrechtlicher Sicht erstmal gute Neuigkeiten!
Jetzt mußt Du nur noch einen RA mit der Zivilklage beschäftigen, um auch Dein Geld zurück zu bekommen, denn das ist leider in diesem Lande strikt voneinander getrennt.

PS: Hast Du den Käufer des Diggi's?
Kannst ihm ja mal mitteilen, dass er Diebesgut gekauft hat - freut er sich bestimmt auch drüber!