Hallo Bernd,

ich meine ja, das geht.

Auszug aus meinen "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung":
<b>§5 a. Saisonkennzeichen.
"Wird das Fahrzeug außerhalb der Saison und außerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes mit einem Kurzzeitkennzeichen gebraucht, besteht Versicherungsschutz nur über den für das Kurzzeitkennzeichen abgeschlossenen Versicherungsvertrages"</b>

Kurz, man braucht eine entsprechende Doppelkarte einer Versicherung.
Außerhalb der Saison darf man auch ohne extra Kennzeichen z.B. zur Zulassungstelle oder zum TÜV fahren.

Gruß
Jörg


Alkohol ist keine Antwort, aber man vergißt die Frage.