ALSO:

selbstverständlich wird in der Regel der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet, nichtsdestotrotz ist es verfahrenstechnisch intelligenter direkt über die Staatsanwaltschaft. Wäre zu langatmig das hier nun detailliert aufzuführen.

Und ebenfalls hast du völlig Recht, momentan ist alles noch im Zahlungsverzugsbereich, was sich Fristensetzung schnell ändert

Und noch mal, ein Wink, eine Inaussichtstellung oder wie du es titulierst DROHEN, ist ein Straftatbestand, welcher zwar kaum zur Beachtung kommt, aber wie schon geschrieben, an den falschen geraten können solch "Drohgebärden" nach hinten los gehen. Alles schon gesehen.

Besser und vernünftiger ist in solch Fällen folgender Ablauf:

Daten sammeln
ausreichend Anmahnen inkl. Fristen setzen ohne Drohen
nach Ablauf dieser Fristen ohne Hinweis direkt Strafantrag stellen. Fertig

Kostet nicht die Welt ausser Papier Zeit und Onlinegebühren.

Abgesehen davon halte ich es persönlich für armselig zu drohen( erinnert mich immer an alte Leute wenn sie ihren Gehstock drohend schwingen und " Ich zeig dich an " sabbern, ), hat doch eigentlich niemand nötig. Wozu mit den Säbeln rasseln, Zeit geben und dann zubeissen, viel effektiver und schont vorallem die Nerven.

Trixi