Naja...
-der "Vertrag" wurde von einer Partei nicht erfüllt.
Wenn er nicht gezahlt hat ist er momentan noch in Verzug.
Sollte er sich weigern zu zahlen kann er die Gegenstände bemängeln und zurückgeben
wenn sie nicht den beschriebenen Eigenschaften aufweisen. -auch von privat an privat!
...andernfalls ist das Betrug und eine "wenn/dann- Formulierung"
(entweder Geld, Wahre oder Anzeige) gerechtfertigt.
Gesetzlich stehen einem sogar ab Vertragsdatum bzw. Vereinbarung der Zahlung ein
Jahreszinssatz von 5%, anteilig der Tage, zu.
Ebenfalls kann man mit der Übernahme der Kosten des Anwaltes drohen.
Eine Anzeige bei der Polizei wird auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, da im
Falle des Betruges Wirtschaftskriminalität vorliegt und damit ein öffentliches Interesse besteht.
Gruss Kevin
Zuletzt bearbeitet von Kevin L; 25.01.2003 11:52.