eine Formulierung von: Wenn ..., dann.... stellt juristisch einen nötigenden Charakter dar, usw usw. Das ist zwar absolut gängig und nur sehr wenige nutzen das als Aufhänger, ABER an den falschen geraten kann so eine Wenn---dann--- Forumulierung nach hinten losgehen, und man/frau hat selbst einen Strafantrag am Backen.

Ich plädiere für Klärung ohne Judikative/Exekutive, wenn aber doch, dann pinsel dir einen knackigen Strafantrag zusammen und schicke Ihn direkt dem Staatsanwalt deines Bezirkes, det hat Schmackes. Man vergesse nicht, formaljuristisch besteht ein Unterschied im Vorgang von Anzeige bei der Polizei und Strafantrag. Aber das ist unwichtig.

Übrigens immer frühzeitig nach Betrug schreien, ist auch so eine Volkskrankheit. Betrug ist ja mitunter nur dann gegeben, wenn der Vorsatz , auf welche Art auch immer Bestand. Lass den anderen nur irgend ein gutes Argument haben, dann zerfällt der Strafantrag zu Rauch und Asche.

Trixi