-dann macht es doch wenig Sinn diese zu veröffentlichen... Wenn Beschiß vorliegt schalte besser einen Anwalt ein. Ansonsten verklagt er Dich wegen übler Nachrede und dann bist Du dran. (alles schon erlebt!)
Irgendwann ist immer das erste Mal. Leider auch bei Abzocke etc. Kommt auf den Betrag an, denn zu oft läuft es auf Vergleiche hinaus und dann hat man nichts von, wenn man noch seinen Anwalt davon bezahlen muss.
Ich habe schon oft genug Lehrgeld bezahlen müssen. Und teilweise keine Portokassen Beträge.
Klaro, das ist ärgerlich, aber Anwalt lohnt hier nicht. Im Gegenteil. Das Versenden leerer Kat Rohre kann auch als Beihilfe zur ST .Hin. interpretiert werden. Fahr bei dem vorbei mit ein paar Leuten.... und dann zahlt er schon....
ich bin der michel aus mainz und ich möchte dich zu nichts anstiften. aber ich würde das schon mal nicht so öffentlich machen.und mit rechtsanwalt ,das lohnt sich nicht wegen so paar mücken. ich würde gerne was drauflegen ,wenn das mir passiert wäre. wenn so etwas hier bei uns passiert dann bereut es derjenige............nicht gleich aber,,,,,,
hab ich mit meinen Federn auch schon erlebt... Solche Typen sollten immer daran denken das man sich immer 2 mal im Leben trifft. Einfach abwarten dann passt das schon...
Ein kleiner Tip: Wenn Du Info`s über jemanden haben willst dann kann die E-Mail adresse wahre wunder bewirken ;-)
Normal müsste man sich ja sagen: "Wer sich keine 25 EUR plus das für die Rohre leisten kann, muss auch keinen V8 fahren ". Aber das hat man überall. Alles haben wollen, Show nach außen hin und dann solche Kleckersbeträge nicht zahlen wollen / können.
...bei 25 Euro mußt Du wohl in den sauren Apfel beißen, Dich etwas(!!) ärgern, die Sache vergessen -und daraus lernen... Ich dachte es handelt sich um etwas "größeres". -obwohl die Mittel bleiben Dir ja frei. Eine Anzeige ist durchaus möglich.
Ich hatte mal ne Klage von der Staatsanwaltschaft am Hals weil jemand bei mir ein Computerteil für 100,- DM gekauft und per Vorkasse bezahlt hatte. Er hat aber vergessen mir seine Adresse zu geben und ich wußte nicht wohin ich es schicken sollte. -ich dachte mir damals: wer bezahlt hat wird sich wohl auch wieder melden. Dann wurde ich sogar wegen Betrug ohne Verhandlung verurteilt. -das wurde aber später wieder fallengelassen... Mir ging wegen einer solchen Dummheit damals fast der Hut hoch.
Wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung kann man Dich auf keinen Fall drankriegen. -was er damit macht ist, bleibt ihm überlassen ...er kann ja auch Rennsport damit betreiben.
wie hast Du verkauft? -per E-Mail? Du könntest dann alle ausdrucken (inkl. IP-Nummer) und dann bei der Polizei eine Anzeige machen. Betrug ist eine Angelegenheit für die Staatsanwaltschaft und Du könntest Dir den Anwalt damit sparen. ...oder schreib ihn an und drohe mit rechtlichen Schritten gegen ihn.
Per Email Ja! Hab alle Mails noch! Habe ihn mal angeschireben und gefragt wie er sich das vorstellt und ob wir das nicht ohen Polizei und Rechtsanwalt lösen können! Bin gespannt ob er sich meldet!
Über X Millionen Menschen in Deutschland hören Hip Hop. Schreib dich nicht ab, lern laufen und reden
gebe ich dir gerne Recht, wenn schon denn schon, und gerade deswegen würde ich es nicht auf sich beruhen lassen ( naja ich würde keifen und meinen Männe hinschicken ). Für Rechtstaatliches ist es zu gering von der Summe her.
eine Formulierung von: Wenn ..., dann.... stellt juristisch einen nötigenden Charakter dar, usw usw. Das ist zwar absolut gängig und nur sehr wenige nutzen das als Aufhänger, ABER an den falschen geraten kann so eine Wenn---dann--- Forumulierung nach hinten losgehen, und man/frau hat selbst einen Strafantrag am Backen.
Ich plädiere für Klärung ohne Judikative/Exekutive, wenn aber doch, dann pinsel dir einen knackigen Strafantrag zusammen und schicke Ihn direkt dem Staatsanwalt deines Bezirkes, det hat Schmackes. Man vergesse nicht, formaljuristisch besteht ein Unterschied im Vorgang von Anzeige bei der Polizei und Strafantrag. Aber das ist unwichtig.
Übrigens immer frühzeitig nach Betrug schreien, ist auch so eine Volkskrankheit. Betrug ist ja mitunter nur dann gegeben, wenn der Vorsatz , auf welche Art auch immer Bestand. Lass den anderen nur irgend ein gutes Argument haben, dann zerfällt der Strafantrag zu Rauch und Asche.
Hi, das hatte ich auch schon,ein Auto versteigert und der Typ meldet sich einfach nicht.Besonders ärgerlich ,das ebay für den erfolgreichen Verkauf 50 Euronen einsackt + Einstellungsgebühr.Das Gute ist halt,das das Auto nicht vorher verschickt wird ,sondern abgeholt werden muß,also habe ich ihn gerade wieder eingestellt. Du kannst die Type bei ebay anzeigen,die Verkaufsprovision gutschreiben lassen und ihm eine negative Bewertung zukommen lassen ,damit die nächsten gewarnt sind.Natürlich bekommst du die Kats dadurch nicht zurück ,aber das mußt du wohl als Lehrgeld hinnehmen und das nächste mal auf Vorabüberweisung bestehen. Tut mir leid für dich ,ich weiß wie man sich fühlt ,wenn man betrogen wird,aber es ändert nichts.
Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
Naja... -der "Vertrag" wurde von einer Partei nicht erfüllt. Wenn er nicht gezahlt hat ist er momentan noch in Verzug. Sollte er sich weigern zu zahlen kann er die Gegenstände bemängeln und zurückgeben wenn sie nicht den beschriebenen Eigenschaften aufweisen. -auch von privat an privat! ...andernfalls ist das Betrug und eine "wenn/dann- Formulierung" (entweder Geld, Wahre oder Anzeige) gerechtfertigt.
Gesetzlich stehen einem sogar ab Vertragsdatum bzw. Vereinbarung der Zahlung ein Jahreszinssatz von 5%, anteilig der Tage, zu. Ebenfalls kann man mit der Übernahme der Kosten des Anwaltes drohen. Eine Anzeige bei der Polizei wird auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, da im Falle des Betruges Wirtschaftskriminalität vorliegt und damit ein öffentliches Interesse besteht.
selbstverständlich wird in der Regel der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet, nichtsdestotrotz ist es verfahrenstechnisch intelligenter direkt über die Staatsanwaltschaft. Wäre zu langatmig das hier nun detailliert aufzuführen.
Und ebenfalls hast du völlig Recht, momentan ist alles noch im Zahlungsverzugsbereich, was sich Fristensetzung schnell ändert
Und noch mal, ein Wink, eine Inaussichtstellung oder wie du es titulierst DROHEN, ist ein Straftatbestand, welcher zwar kaum zur Beachtung kommt, aber wie schon geschrieben, an den falschen geraten können solch "Drohgebärden" nach hinten los gehen. Alles schon gesehen.
Besser und vernünftiger ist in solch Fällen folgender Ablauf:
Daten sammeln ausreichend Anmahnen inkl. Fristen setzen ohne Drohen nach Ablauf dieser Fristen ohne Hinweis direkt Strafantrag stellen. Fertig
Kostet nicht die Welt ausser Papier Zeit und Onlinegebühren.
Abgesehen davon halte ich es persönlich für armselig zu drohen( erinnert mich immer an alte Leute wenn sie ihren Gehstock drohend schwingen und " Ich zeig dich an " sabbern, ), hat doch eigentlich niemand nötig. Wozu mit den Säbeln rasseln, Zeit geben und dann zubeissen, viel effektiver und schont vorallem die Nerven.