|
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 171
member
|
member
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 171 |
Das sind schweizer Ausfuhrkennzeichen. Die braucht man wenn das betreffende Canton die deutschen Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet. Das mit der Spediteurbescheinigung kenne ich nur wenn auch via Spediteur transportiert wird aber nicht bei eigene Achse. Hier kenne ich nur die Papiere die an der Zollgrenzstelle ausgefüllt werden und die Ausfuhr bescheinigen und das der Zoll und Mwst bezahlt wurde.
Michael
mikel aus Dreieich alias Michael Ernst aber den gab es schon.
Lesen schadet Ihrer Dummheit
|
|
|
Link in Zwischenablage kopiert