Also, dem Fehler bei der Umschlüsselung stimme ich zu.
Da zum Beispiel auf dem Steueränderungsantrag der dem EGS-GAT Kaltlaufregler beiliegt EURO 2 ODER D3 angekreuzt werden kann (dieses macht die einbauende Werkstatt und bestätigt das mit Ihrem Stempel und Unterschrift) kann man dort ja auch "versehendlich" D3 ankreuzen obwohl die ABE nur EURO 2 vorsieht.
Bei der Umschlüsselung des KFZ-Briefes und Scheins beim Strassenverkehrsamt wird dies durch den Sachbearbeiter nicht mehr nachgeprüft, da sich dieser auf die Bestätigung der Einbauwerkstatt und das richtige Kreuzchen auf dem Änderungsantrag verlassen muss.

Ist ja auch ein Grund warum hier im Forum so einige mit D3-Schlüsselung rumfahren


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!