ich habe keine ahnung wie es bei euch in deutschland ist aber bei uns in österreich ist es so das bei einem haftpflichtschaden die versicherung den urzustand widerherstellen muß! wenn der sachverständige der das auto besichtigt zu dem entschluß kommt das es sich um einen totalschaden handelt und er das wrack bewertet und dazu einen zeitwert errechnet dann muß dieser so hoch sein um eben wieder genau so ein auto in diesem zustand zu besorgen(das wissen die wenigsten aber so ein gesetz gibt es!!!)
d.h. wenn der sv einen zeitwert von 4500 euro ermittelt und es gibt um diesen betrag kein gleichwertiges kfz am markt muß sich die versicherung was einfallen lassen. wenn du dein auto aber herrichten willst dann kannst du auch nach rücksprache mit dem schadensrefarenten um 10% über dem zeitwert reparieren! (natürlich zuzüglich mwst!)
das sind dann unterm strich 5890,50 Euro (bitte vorher mit dem schadensrefarenten abklären!!!) bei einer zeitwertreparatur brauchst du bzw die werkstatt auf der rechnung die einzelteile nicht extra aufgliedern!!! somit kannst und darfst du mit gebrauchten teilen arbeiten!
wenn du die türen hast und es sich dann nur noch ums richten der b-aäule und des schwellers handelt dann muß ich dir ehrlich sagen ist diese arbeit und knappe 6000.-- locker zu machen!
ich habe keine ahnung wie teuer bei euch die reparaturen sind nur um 6000 mache ich diese rep sogar mit neuen türen!

lg und viel glück beim verhandeln mit der versicherung