Hi,
habe da mal was ergooglt,ansonsten : warum nicht ?Du bist als Berater ja dabei und mit Papa auf dem Beifahrersitz,fährt man wohl besonnener!
Ich kenne hier einige,da hat es wunderbar geklappt und inzwischen lenken die ihr eigenes Auto.
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Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

* Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
* Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
* Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
* Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
* Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.

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Gruß Thomas


Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !