Hallo Bastian
zum angesprochenen Überholvorgang will ich noch folgendes ergänzen:
Der hatt stattgefunden
an einer unübersichtlichen Stelle,
bei Überholverbot,
bei durchgezogener Linie.
Bin also aus tatsächlichen Gründen freigesprochen von der Unfallschuld.
Viele Grüße,
Mathias
P.S.: Ich schlage vor, wir hören jetzt auf mit dem Thread.