Hallo Bastian

zum angesprochenen Überholvorgang will ich noch folgendes ergänzen:

Der hatt stattgefunden

an einer unübersichtlichen Stelle,

bei Überholverbot,

bei durchgezogener Linie.

Bin also aus tatsächlichen Gründen freigesprochen von der Unfallschuld.

Viele Grüße,

Mathias

P.S.: Ich schlage vor, wir hören jetzt auf mit dem Thread.



V8 und jetzt Lada 4x4