Hi Thomas,
bin z. Z. öfters auf der Landstraße unterwegs.
Es gibt doch den Paragrafen, andere nicht über Gebühr zu behindern, belästigen, etc. Also auch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit möglichst schnell und ohne Behinderung anderer zu erreichen, ohne andere zu gefährden und zu nötigen, bzw. zu belästigen. Sag ich jetzt mal so, da ich das mal 1977 so gelernt hatte. Ich habe jetzt nicht gegoogelt und die Paragrafen rausgesucht. Vielleicht hat sich ja in der StVZO etwas geändert. Aber ich lebe jetzt hier im ehemaligen Ostblock und sehe ständig riesige Schilder am Straßenrand mit dem Hinweis, 80 zu fahren, damit die Sicherheit höher gewährleistet ist. Widerspricht sich doch irgendwie.
War jetzt keine Anklage gegen Dich, fahre ja selbst mehr moderat als erlaubt. Was ich hasse ist, wenn doch einer viel schneller fahren will, ais erlaubt. Dann beschleunige ich auch schon mal und lasse ihn wieder hinter mir einscheren.Jaja, ich bin manchmal ein Schwein. Aber das sind eben die Raser, die nochmal ganz fix an einen vorbei wollen. Wollte nur mal etwas dazu schreiben.
Gruß
Manfred