Hallo Christoph,
ist denn von Seiten der Polizei und der Sachverständigen in Verbindung mit Zeugenaussagen kein eindeutiger Unfallhergang festzustellen ?
Bist Du oder Deine Unfallgegnerin Nebenkläger oder läuft eine Zivilklage ?
Ich gebe den ersten Tipp ab: Es geht 30 zu 70 zu Deinen Gunsten aus.
Zuletzt bearbeitet von Mathias Becker; 05.08.2008 06:00.