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In Antwort auf:
Das Problem ist.. alles was du zu Protokoll gibst kann auch gegen die gewendet werden... leider...
Wer den besten Rechtsverdreher hat gewinnt...
Du verwechselst hier Strafrecht mit Zivilrecht. Strafrechtlich geht es hier um eine Ordnungswidrigkeit, denn Strassenverkehrsgefährdung sehe ich nicht. Zivilrechtlich machen das die Versicherungen unters sich aus. Sollte sich eine dabei benachteiligt fühlen schalten die schon einen Anwalt ein. Solanage man aber nicht vollkommen ungeschoren davon kommen kann ist es eigentlich egal ob man 30 oder 70 Prozent aufgebrummt bekommt. Daher ist es auch egal was man sagt. Jeder darf seine Meining des Hergangs erklären und die Versicherungen machen sich dann eine Story daraus.
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