Hallo Manuel.
Diese neuen Fahrzeugbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 haben lediglich die kleinste, ursprüngliche Reifengröße aus dem alten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein übertragen bekommen - am Besten hat man dann eine Kopie dieser alten Papiere im Handschuhfach, oder den bei der Um- oder Abmeldung aushändbaren, entwerteten Fahrzeugbrief dabei, dann sollte eine Kontrolle etc. kein Problem darstellen.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz