Hi,
was hältst du davon, mal beim TÜV und der Zulassungsstelle anzurufen? Eventuell kannst Du einen Brief an Audi schreiben, um dir die nötigen Angaben von dort bestätigen zu lassen (Unbedenklichkeitserklärung) Zuerst würde ich aber beim TÜV anrufen.

Anhängekupplungen müssen nicht immer eingetragen werden. Wenn aber in der Einbauanleitung des Herstellers drin steht, dass die Kupplung eingetragen werden muss, dann muss sie. Allerdings kann man das, nach der TÜV-Abnahme, bei der nächsten "Befassung", also An-Ab oder-Ummeldung machen. Das hat aber mit deinem Problem nichts zu tun.



Beste Grüße
Tim