Hallo V8'ler!

Möchte an meinem V8 eine abnehmbare Anhängerkupplung anbringen. Es handelt sich um eine die werkseitig an einem anderen V8 angebracht war.

Nun musste ich aber feststellen, dass in meinem Fahrzeugbrief/-Schein keinerlei Anhängelasten und auch kein Prüfzeichen für eine AHK eingetragen ist!

Ein Bekannter von mir ist der felsenfesten Überzeugung, dass ich die im Fahrzeugschein fehlenden Anhängerlasten nicht mehr nachgetragen bekomme, und ich somit keine AHK anbauen darf.

Kann mir jemand von Euch dazu eine Auskunft geben?!

Wäre echt schön!

Vielen Dank bereits im voraus!


Henry