Hallo.
Selbstverständlich ist eine verkehrsberuhigte Zone beim Heranfahren in den Kreuzungsbereich erkennbar - siehe Verkehrszeichen im Anhang.
Zudem ist klar geregelt, dass dort "Rechts- vor Links" nicht anzuwenden ist, da es wie eine Grundstückseinfahrt angesehen wird.
Zudem sind diese Zonen so gut wie immer!!! in einer 30er-Zone - und dadurch hat man alle Zeit der Welt, mit seinen Augen die Verkehrsregelung zu erkennen.
Solche Raser habe ich Dir schon gefressen, die mit Alibi-Ausreden meinen, ihren Fahrstill rechtfertigen zu müssen, weil auch 50km/h noch zu langsam in der Stadt erscheinen...
Ne ne, ich bin auch nicht immer ein Engel beim Fahren, aber seitdem mein Töchterlein in unserer 30er-Zone vor der Haustüre bei einem "Unverbesserlichen" auf der Motorhaube lag, und ich auch mich in die Lage von dem schwächeren Verkehrsteilnehmer versetzen kann und muss, halte ich mich streng an solche wichtigen Regelungen.
Hierzu ein Wikipedia-Beitrag:
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