Hallo, liebe Gemeinde !
Zu den entsprechenden Gerichtsurteilen kann ich auch noch einen Praxisbericht liefern:
Hatte 1995 einen Unfall mit meinem damals gerade eine Woche alten Nissan 200 SX.
Perfekte Straßenverhältnisse, Sommer, Sonne, alles trocken, Autobahn Höhe Walsrode.
Linke Fahrspur frei bis zum Horizont, nur auf der rechten Spur 2 LKW hintereinander, aber noch mit gutem Abstand zwischen sich.
Als ich gerade mit 210 Tacho an den beiden vorbeirollen will,
geht der hintere auf meine Spur, ohne zu gucken, ohne zu blinken.
Waren schon auf einer Höhe, konnte im Reflex nur noch nach rechts reißen und bin dann eine halbe Sekunde später dem vorausfahrenden LKW ins Heck geknallt, von da mit 180 Grad-Drehung in die Leitplanke und wieder zurück, woraufhin mich der unfallverursachende LKW auch noch von hinten erwischt hat.
Meinen Wagen hat es komplett zerissen, die Einzelteile lagen teilweise auf der Gegenfahrbahn, Klamotten, die ich in Reisetaschen im Kofferraum gehabt hatte, hingen in den Büschen neben der Autobahn !
Ich selbst hatte mehr Glück als Verstand, konnte nach 2 Wochen wieder normal laufen.
Gleich nach dem Unfall kam der Fahrer des hinteren LKWs angelaufen und entschuldigte sich bei mir, er hätte einfach nicht aufgepasst.
Der Polizei und Versicherung wiederum erzählte er dann später, ich hätte versucht, ihn mit über 200 auf dem Standstreifen zu überholen !!
Ging also vor Gericht, zumal wir beide keine Zeugen hatten.
Ergebnis: die 130 Richtgeschwindigkeit sind grundsätzlich einzuhalten, wer darüber geht, MUß sich eine Mitschuld anrechenen lassen. Ich hätte nun beweisen müssen, daß der Unfall auch dann passiert wäre, wenn ich nur 130 gefahren wäre, und das ist fast unmöglich...
Habe nach über 1,5 Jahren dann 7.000 DM bekommen, hatte ungefähre Kosten von 30.000 DM alles in allem.
Fahre seitdem immer mit max. 160 an meinen geliebten LKWs vorbei und hoffe, daß ich den LKW-Fahrer von damals irgendwann mal in einer dunklen Straße treffe (nur ein Scherz...)
Mit den besten Grüßen aus Bremen,
Michael