ganz ehrlich ????? Der Händler zahlt !!! Und zwar weil es seinen Fahren auf dem Weg passiert ist.....dem Kunden ist schlecht Schuld zuzuweisen..es sei man zerlegt das Getriebe und diagnostiziert einen Bedienungsfehler über längeren Zeitraum !! Sollte aber schwer sein in dem Fall. Oder man lässt das Getriebe begutachten ob eventuell ein Materialfehler oder Herstellungsfehler vorliegt...dann ist der Hersteller in der Gewährleistung !!!
Mensch...SULO P. ausm Forum ist doch Anwalt..der kann sich ja mal bei Kollegen in Sachen Produkthaftung schlaumachen, oder ??
Gruss Jürgen