Das ist richtig!
Aber, dein Anspruch verjährt evtl schon in 3 Jahren. Ein Titel in 30!Ausserdem kann man es einem Schuldner auch auf anderen Wege schwer machen. Nicht einmal das Verbraucherinsolvenzverfahren hilft Schuldnern weiter, wenn man es als Gläubiger richtig angeht.
Im Endeffekt ist es wieder eine Kosten-Nutzen-Rechnung, sonst nichts!
Gruß