... und anschließend hat man nach erfolgreicher Gerichtsverhandlung einen vollstreckbaren Titel in der Hand und bleibt zusätzlich noch auf den Kosten sitzen, da bei der Gegenpartei weder etwas zu holen noch zu pfänden ist.

Bei einer solchen Vorgehensweise würde ich mich im Vorhinein genau über die Gegenpartei informieren (evtl. Schufa, Creditreform etc.)!


--- Gruß aus Bocholt Kai